Schläger aus NPD-Vorstand in Bonn vor Gericht

Treffpunkt für den Gerichtstermin: 10.7. | 8:30 Uhr | Amtsgericht, Bonn | FB Event

Im Folgenden zitieren wir einen Artikel von Perspektive Online:

,,Nachdem im Mai 2019 ein NPDler einen Antifaschisten in Bonn geschlagen haben soll, wurden Ermittlungen eingeleitet. Am 10.07.2020 findet der 3. Verhandlungstag statt, die Sitzung ist öffentlich. – Ein Kommentar von Ronald Crater

Im Zuge des Wahlkampfs im Mai 2019 errichtete die NPD in Bonn einen Informationsstand.
Spontan kam es zu Gegenprotesten, dabei wurden Parolen gerufen und Transparente gezeigt. Kevin Bredereck vom Landesvorstand der NPD NRW soll dabei mit seiner Kamera die AntifaschistInnen gefilmt haben.

Daraufhin sei ein Aktivist der Bonner Jugendbewegung auf ihn zugegangen und habe ihn aufgefordert, das Filmen zu stoppen. Hierauf habe der NPDler mit dem Stativ auf den Antifaschisten eingeschlagen. Der Antifaschist wurde zunächst von der Polizei zurückgezogen, sei dann noch einmal auf den NPDler zugegangen, aber dann in Gewahrsam genommen worden. Währenddessen habe die Polizei Bredereck seinen Wahlkampf fortführen lassen, es seien lediglich Ermittlungen von Amts wegen eingeleitet worden.

Die Verhandlung

Am 04.03.2020 fand der 1. Verhandlungstag statt. Der Antifaschist und eine Polizistin sagten als Zeugen aus. Die Anwältin des NPDler, Ariane Meise, ist ebenfalls im Landesvorstand der NPD. Sie beantragte, dass ein weiterer Zeuge aussagen könne. Am 09.03.2020 ist dieser weitere Zeuge jedoch nicht erschienen: Vorgeladen war Claus Cremer, auch er ist im Landesvorstand. Beim 2. Verhandlungstag schlug die Richterin deshalb vor, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Bredereck lehnte jedoch ab und hofft auf einen Freispruch.

Die Richterin entschied sich dann, die Verhandlung fortzusetzen, um dem Zeugen aus der NPD eine weitere Chance zu geben. Diese Verhandlung wird am 10.07.2020 stattfinden. Jede/r kann als ZuschauerIn teilnehmen, die Sitzung beginnt um 9:00 Uhr in Saal S1.10. Die Bonner Jugendbewegung wird sich um 8:30 Uhr am Eingang sammeln.

Der Staat drückt ein Auge zu?

Die Aussage der Polizistin wird als glaubwürdig eingestuft und deckt sich mit der des geschlagenen Aktivisten. Zudem hat der Geschädigte ein Attest für seine Verletzung vom Schlag. Gerade in Anbetracht des Rechtsrucks müssten Polizei und Justiz nun klar gegen Rechts durchgreifen. Der Vorschlag, das Verfahren einzustellen, zeigt jedoch, wie sehr rechte Gewalt weiterhin verharmlost wird. Auch die Tatsache, dass der Antifaschist in Gewahrsam kam, der NPDler hingegen nicht, unterstreicht die Rolle der Obrigkeit.

Die Geschichte der NPD insgesamt belegt, dass der Staat nicht einfach „nur“ rechte Gewalt verharmlost, sondern sogar aktiv fördert: Über V-Männer hat der Verfassungsschutz (VS) die Gründung der NPD finanziell unterstützt und im Laufe der Zeit personell gestärkt. Die beiden Verbotsverfahren gegen die NPD waren erfolglos.“

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